| Neuregelung Tempo 100 mit Anhängern |
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| Sonntag, den 09. November 2008 um 22:02 Uhr | ||||||||
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Seit einiger Zeit ist die 9. Verordnung durch eine neue Tempo 100 Regelung ersetzt. Somit ist das Dokument im Download-Bereich überholt. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Regelung:Ab sofort dürfen Sie mit Ihren Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:1. Voraussetzung: Ihr Zugfahrzeug......hat ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV) und ist entweder beschrieben als
2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer ZugkombinationDie zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:zG Anh = X x m Zugfz leermit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte: Technische Ausrüstung Ihres Anhängers
Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn: Ihr Anhänger mit:
Ihr Zugfahrzeug…
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs. 5. Voraussetzung: Eintrag in Ihrem FahrzeugscheinDer Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass Ihr Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.Hat Ihr Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und möchten Sie die erhöhten X-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch nehmen, muss im Fahrzeugschein Ihres Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass Ihr Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb Ihres Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert. Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie vom TÜV NORD ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung. 6. Voraussetzung: 100 km/h PlaketteUnter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen. Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen. FAZIT:Erfüllt Ihre Kfz-Anhänger-Kombination alle der unter 1-6 genannten Voraussetzungen, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen in Anspruch nehmen.Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h. Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit. |
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