Wieso Fahrzeuge importieren?

Ich bin zwar kein intimer Kenner des Schweizer Motorradmarktes, habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass bestimmte Modelle billiger sind als in Deutschland.
Da sich in der Schweiz die Do-it-yourself-Mentalität erst in den letzten Jahren entwickelt hat, sind die meisten Motorräder Werkstatt-gewartet und in exzellentem Zustand. Motorräder, die nicht ganz so makellos sind, werden weniger gesucht und sind somit relativ preiswert.
Auch die Euroumstellung macht den Schweizer Markt interessant, da die Gebrauchtpreise in Deutschland doch stark gestiegen sind.

Die Vorbereitung

Eine gute Vorbereitung vermeidet wie immer Ärger, Aufwand und Kosten.

Import von Fahrzeugen

Zunächst sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Ist das Fahrzeug in Deutschland (viel) teurer oder nicht zu bekommen?
  • Ist ein Datenblatt/Briefkopie verfügbar?
  • Gibt es eine Kaufberatung?
  • Wie schaut der Eigentumsnachweis aus?
  • Welche Zollsätze sind zu erwarten?
  • Wo kann ich verzollen?
  • Wie hoch werden die Transportkosten sein?
  • Lohnt sich das Ganze?

Der Kauf

Wie bei jedem Kauf sollte man sich sicher sein, dass der Verkäufer auch Eigentümer des Fahrzeuges ist oder zum Verkauf berechtigt ist. Was in Deutschland recht einfach ist (wer den Fahrzeugbrief hat ist der Eigentümer) kann im Ausland schwieriger sein.
In der Schweiz gibt es einen „Fahrzeug-Ausweis“ oder eine „Auskunft über Fahrzeugdaten“ vom Generalstab als „Grundlage für die erneute Zulassung“.
In England gibt es das „Vehicle Registration Document“, ausgestellt vom „Department of Transport.“
Für andere Länder sollte man sich vorab informieren (Internet), welche Dokumente jeweils das Eigentum an einem Fahrzeug nachweisen.
Zu dem Kauf gehören neben dem Eigentumsnachweis, ein Kaufvertrag und der Einblick in die Identitätspapiere (Personalausweis, Führerschein, …) des Verkäufers.
Der Kaufvertrag muss den Namen und Anschrift des Verkäufers und Käufers enthalten, das Fahrzeug eindeutig benennen (Typ, Hersteller, Fahrzeug-Ident-Nummer, …), den Kaufpreis und die Währung enthalten. Und natürlich Datum und Unterschriften.
Die Form ist ansonsten nicht wichtig.
Natürlich muss man das Fahrzeug vorher anschauen und sich über die Fahrzeug-spezifischen Besonderheiten/Mängel im Klaren sein. Kaufberatungen und Markenclubs helfen dabei.
Und vor allen Dingen sollte man nicht übers Telefon kaufen (hab ich aber auch schon 3-mal gemacht)!

Der Transport

Außer dass der Transport selbst natürlich Geld kostet und nur geeignete Transportmittel benutzt werden, sollte man wissen, dass die Transportkosten (Miete des Anhängers, Spediteur, …) zu dem zu verzollenden Wert hinzugerechnet werden (können). Man sollte daher versuchen den Zöllner zu überzeugen, dass man den Anhänger kostenlos bekommen hat oder der Spediteur der beste Freund ist.
Je nach Anhänger oder Transportfahrzeug kann es sein, dass der eigene Führerschein nicht mehr geeignet ist (LKW oder Zug) und dass z.B. Sonntagsfahrverbote zu beachten sind.

An der Grenze

Update Dezember 2014: Das Einfuhrverfahren aus nicht EU Staaten, z.B. der Schweiz, hat sich geändert. Bitte informieren Sie sich vorab beim Zollamt (nervig), Zoll.de (useless!) oder bei einer kompetenten Spedition. 
An der Grenze muss man, auch wenn man durch gewunken wird, anhalten und den Import anmelden.
Am besten führt man die Verzollung sofort an der Grenze durch, obwohl dies auch am Wohnort möglich ist. Das erfordert jedoch zusätzlich Lauf-/Warterei. Somit sollte man nur große Zollübergänge benutzen, da diese über das entsprechende Personal verfügen und auch am Sonntag Fahrzeuge verzollen.
Es hilft auch, wenn man vorab die Zollsätze und die Warennummer kennt. Auskunft hierüber bekommt man beim lokalen Zollamt. Die Qualität der Auskunft ist aber stark abhängig von der Laune des Zöllners/der Zöllnerin. Mein Tipp: Immer freundlich sein! Auch, wenn’s manchmal sehr schwerfällt.
Der Zollsatz und die Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach Typ, Hubraum und Alter des Fahrzeuges.

Man bekommt dann:

  • einen Bescheid über die Einfuhrabgaben
  • eine Quittung
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung

Das Datenblatt

Wie bereits gesagt, benötigt man ein Datenblatt oder eine Briefkopie des Fahrzeuges für die spätere Zulassung. Die ausländischen Papiere helfen nicht, da viele Angaben fehlen, die in einem deutschen Brief gefordert werden.

Update, Dezember 2014: Auch hier hat die Beutelschneiderei zugeschlagen. Es werden nur noch Datenblätter aus einer Qualität-überwachten Quelle (TÜV-Süd, €125 pro Datenblatt) akzeptiert.
Zunächst sollte man bei dem Hersteller nachfragen, soweit es ihn noch gibt. Mit meinen BMWs hatte ich das Glück eines perfekten Service aus München. Danke!
Hat man nicht so viel Glück ist der nächste Schritt ist ein Anruf bei dem TÜV, um herauszubekommen, ob dort die gewünschten Daten vorliegen.
Hat das auch nicht geholfen, macht man sich auf die Suche nach einer Briefkopie. Über Internet und Suchaufrufe in Oldtimer-Zeitschriften kann dies geschehen. Im Normalfall bekommt man die Kopie gegen eine Unkostenbeteiligung. Manch ein Zeitgenosse will daran aber verdienen. Diese Angebote sollte man nur dann wahrnehmen, wenn es keine Alternativen gibt.
Die letzte Chance ist das Sammeln von zeitgenössischen Artikeln, Testberichten und Datenmaterial und das offene Ohr des TÜV-Beamten. Bei fast jeder größeren TÜV-Prüfstelle gibt es einen Spezialisten für Oldtimer. Es lohnt sich frühzeitig, mit ihm Kontakt aufzunehmen und die Problematik zu diskutieren.
Hat man das Datenblatt oder die Briefkopie, muss man prüfen, ob Änderungen am Fahrzeug (Bereifung, Lichtanlage, Auspuff, …) nötig sind, damit es diesem entspricht. Für alles „Sonderzubehör“ braucht man eine ABE oder ähnliches.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Zentrale Register - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Hinweis von 2007:
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR.
© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.

Der TÜV

Der TÜV prüft (nach § 21) nun, ob das vorgeführte Fahrzeug dem Datenblatt entspricht und es auch sonst betriebssicher ist. Am Ende bekommt man eine Vorlage für den Kfz-Brief, einen Prüfbericht und eine Rechnung von ca. €120,00.
Da der TÜV mit dem Fahrzeug auch fahren will, braucht es eine Tageszulassung (Rote Nummer). Wenn das Fahrzeug per Anhänger vorgeführt wird, kann man auch direkt vor Ort die TÜV-eigene „Rote Nummer“ durch freundliches Bitten und gegen Gebühr bekommen. Der „freundliche“ Vorprüfer des Frankfurter TÜV wollte mich erst zurückschicken.
Man ist jedoch nicht gezwungen, den örtlichen TÜV zu benutzen. Jede andere staatliche TÜV-Prüfstelle funktioniert. Erfahrungsaustausch mit anderen Leidensgenossen hilft.

Die Zulassung

Der letzte Schritt ist die Zulassung an der zuständigen Zulassungsstelle des Wohnortes. Dort bekommt man dann den Kfz-Brief und -Schein und ein hübsches Nummernschild dazu.

Update Dezember 2014: Speziell in Hessen gibt es noch eine zusätzliche Hürde in Form der Prüfstelle Marburg-Biedenkopf. Alle § 21 Gutachten müssen hier vorgelegt werden und der staatlich anerkannte Prüf-Ingenieur wird hier nochmals geprüft. AB Maßnahme für überflüssige Beamte und weitere €39.80 die zu zahlen sind.

Die Kosten

Neben dem Kaufpreis fallen viele weitere Kosten an. Dies sind unter anderem:

  • Transportkosten
  • Zoll & EUSt
  • Datenblatt/Briefkopie/ABE
  • Umrüstung gemäß deutscher Zulassungsvorschriften
  • KBA-Auskunft
  • Tageszulassung
  • TÜV-Gebühr
  • Zulassungsgebühr (in Hessen zusätzlich Gebühr für Beamten AB-Maßnahme)

...
Hier die Aufstellung der Zoll-/EUSt-Sätze meiner Importe aus der Schweiz:

  • 1998: BMW R26, Bj. 1957, kein Zoll, 7 % EUSt
  • 1999: BMW K1, Bj. 1991, 6 % Zoll, 16 % EUSt
  • 2000: BMW R100RS, Bj. 1978, kein Zoll, 16 % EUSt
  • 2002: Ducati 900 S2, Bj. 1984, kein Zoll, 16 % EUSt
  • 2007: BMW R 100 RS, Bj. 1980, kein Zoll, 19 % EUSt

 

Wenn es sich jetzt für Sie immer noch lohnt, sollten Sie das Fahrzeug importieren!