Warum Fahrzeuge importieren?
Ich bin zwar kein intimer Kenner des Schweizer Motorradmarktes, habe aber die Erfahrung gemacht, dass bestimmte Modelle günstiger sind als in Deutschland.
Da sich die Do-it-yourself-Mentalität in der Schweiz erst in den letzten Jahren entwickelt hat, sind die meisten Motorräder Werkstatt-gepflegt und in einem sehr guten Zustand. Motorräder, die nicht ganz so makellos sind, werden weniger gesucht und sind daher relativ günstig.
Auch die Euro-Umstellung macht den Schweizer Markt interessant, da die Gebrauchtpreise in Deutschland stark gestiegen sind.
Die Vorbereitung
Wie immer gilt: Eine gute Vorbereitung erspart Ärger, Aufwand und Kosten.
Fahrzeuge importieren

Zunächst sollte man sich folgende Fragen stellen:
- Ist das Fahrzeug in Deutschland (viel) teurer oder gar nicht zu bekommen?
- Ist ein Datenblatt/Briefkopie vorhanden?
- Gibt es eine Kaufberatung?
- Wie sieht der Eigentumsnachweis aus?
- Welche Zollgebühren sind zu erwarten?
- Wo kann ich verzollen?
- Wie hoch sind die Transportkosten?
- Lohnt sich der Aufwand?
Der Kauf
Wie bei jedem Kauf sollte man sich vergewissern, dass der Verkäufer auch Eigentümer des Fahrzeugs ist bzw. zum Verkauf berechtigt ist. Was in Deutschland recht einfach ist (wer den Fahrzeugbrief hat, ist Eigentümer), kann im Ausland schwieriger sein.
In der Schweiz gibt es einen „Fahrzeugausweis“ oder eine „Auskunft über Fahrzeugdaten“ vom Generalstab als „Grundlage für die erneute Zulassung“.
In England gibt es das „Vehicle Registration Document“, das vom „Department of Transport“ ausgestellt wird.
Für andere Länder sollte man sich vorab informieren (Internet), welche Dokumente jeweils das Eigentum an einem Fahrzeug nachweisen.
Zum Kauf gehören neben dem Eigentumsnachweis ein Kaufvertrag und die Einsichtnahme in die Ausweispapiere (Personalausweis, Führerschein, ...) des Verkäufers.
Der Kaufvertrag muss den Namen und die Adresse des Verkäufers und des Käufers enthalten, das Fahrzeug eindeutig bezeichnen (Typ, Hersteller, Fahrzeugidentifikationsnummer, ...), den Kaufpreis und die Währung enthalten. Und natürlich Datum und Unterschriften.
Ansonsten spielt die Form keine Rolle.
Natürlich sollte man sich das Fahrzeug vorher ansehen und sich über fahrzeugspezifische Besonderheiten/Mängel im Klaren sein. Kaufberatungen und Markenclubs helfen dabei.
Und auf keinen Fall per Telefon kaufen (habe ich auch schon 3 Mal gemacht)!
Der Transport
Abgesehen davon, dass der Transport selbst natürlich Geld kostet und nur geeignete Transportmittel verwendet werden, sollte man wissen, dass die Transportkosten (Anhängermiete, Spediteur, ...) auf den zu verzollenden Wert aufgeschlagen werden (können). Man sollte also versuchen, den Zollbeamten davon zu überzeugen, dass man den Anhänger umsonst bekommen hat oder dass der Spediteur der beste Freund ist.
Je nach Anhänger oder Transportfahrzeug kann es sein, dass der eigene Führerschein nicht mehr passt (LKW oder Bahn) und z.B. Sonntagsfahrverbote zu beachten sind.
An der Grenze
Update Dezember 2014: Das Einfuhrverfahren aus Nicht-EU-Ländern, z.B. der Schweiz, hat sich geändert. Bitte vorher beim Zollamt (nervig), Zoll.de (nutzlos!) oder einem kompetenten Spediteur informieren.
An der Grenze muss man, auch wenn man durchgewunken wird, anhalten und die Einfuhr anmelden.
Am besten gleich an der Grenze verzollen, obwohl das auch am Wohnort möglich ist. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Lauf-/Wartezeiten verbunden. Man sollte daher nur große Zollstellen benutzen, da diese über das entsprechende Personal verfügen und auch sonntags Fahrzeuge abfertigen.
Hilfreich ist es auch, wenn man die Zollsätze und die Warennummer vorher kennt. Auskunft darüber erhält man beim örtlichen Zollamt. Die Qualität der Auskunft hängt allerdings stark von der Laune des Zollbeamten/der Zollbeamtin ab. Mein Tipp: Immer freundlich bleiben! Auch wenn es manchmal sehr schwerfällt.
Der Zollsatz und die Einfuhrumsatzsteuer richten sich nach Typ, Hubraum und Alter des Fahrzeugs.
Man bekommt dann
- einen Bescheid über die Einfuhrabgaben
- eine Quittung
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung
Das Datenblatt
Wie bereits erwähnt, benötigt man für die spätere Zulassung ein Datenblatt oder eine Kopie des Fahrzeugbriefes. Die ausländischen Papiere helfen nicht weiter, da viele Angaben fehlen, die in einem deutschen Brief verlangt werden.
Update, Dezember 2014: Auch hier hat die Beutelschneiderei zugeschlagen. Es werden nur noch Datenblätter einer qualitätsgeprüften Quelle (TÜV-Süd, 125 € pro Datenblatt) akzeptiert.
Zuerst sollte man sich an den Hersteller wenden, wenn es ihn noch gibt. Bei meinen BMWs hatte ich das Glück eines perfekten Service aus München. Danke dafür!
Wenn man nicht so viel Glück hat, ist der nächste Schritt, beim TÜV anzurufen und nachzufragen, ob die gewünschten Daten dort vorhanden sind.
Hilft auch das nicht, macht man sich auf die Suche nach einer Kopie des Schreibens. Das geht über das Internet und Suchanzeigen in Oldtimerzeitschriften. In der Regel erhält man die Kopie gegen einen Unkostenbeitrag. Es gibt aber auch Zeitgenossen, die damit Geld verdienen wollen. Diese Angebote sollte man nur wahrnehmen, wenn es keine Alternative gibt.
Die letzte Chance ist das Sammeln von zeitgenössischen Artikeln, Testberichten und Datenmaterial und das offene Ohr des TÜV-Beamten. Fast jede größere TÜV-Prüfstelle hat einen Oldtimer-Spezialisten. Es lohnt sich, frühzeitig mit ihm Kontakt aufzunehmen und das Problem zu besprechen.
Wenn man das Datenblatt oder die Kopie des Briefes hat, muss man prüfen, ob Änderungen am Fahrzeug (Reifen, Lichtanlage, Auspuff, ...) notwendig sind, damit es den Vorschriften entspricht. Für alles „Sonderzubehör“ braucht man eine ABE oder ähnliches.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Zentrale Register - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Hinweis von 2007:
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR.
© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.
Der TÜV
Der TÜV prüft nun (nach § 21), ob das vorgeführte Fahrzeug dem Datenblatt entspricht und auch sonst betriebssicher ist. Am Ende erhält man eine Vorlage für den Fahrzeugschein, einen Prüfbericht und eine Rechnung über ca. 120,00 €.
Da der TÜV mit dem Fahrzeug auch fahren will, braucht es eine Tageszulassung (rote Nummer). Wenn das Fahrzeug per Anhänger vorgeführt wird, kann man die TÜV-eigene „Rote Nummer“ auch direkt vor Ort durch freundliches Bitten und gegen Gebühr bekommen. Der „freundliche“ Vorprüfer des TÜV Frankfurt wollte mich erst wieder wegschicken.
Man ist aber nicht gezwungen, den örtlichen TÜV zu benutzen. Jede andere staatliche TÜV-Prüfstelle funktioniert. Erfahrungsaustausch mit Leidensgenossen hilft.
Die Zulassung
Der letzte Schritt ist die Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle am Wohnort. Dort bekommt man dann den Fahrzeugschein und -brief und ein hübsches Nummernschild.
Update Dezember 2014: Speziell in Hessen gibt es noch eine zusätzliche Hürde in Form der Prüfstelle Marburg-Biedenkopf. Hier müssen alle § 21 Gutachten vorgelegt werden und der staatlich anerkannte Prüfingenieur wird hier nochmals geprüft. AB Maßnahme für überflüssige Beamte und weitere €39.80 zu zahlen.
Die Kosten
Neben dem Kaufpreis fallen zahlreiche weitere Kosten an. Dazu gehören unter anderem
- Transportkosten
- Zoll & EUSt
- Datenblatt/Briefkopie/ABE
- Umrüstung gemäß deutscher Zulassungsvorschriften
- KBA-Auskunft
- Tageszulassung
- TÜV-Gebühr
- Zulassungsgebühr (in Hessen zusätzlich Gebühr für Beamten AB-Maßnahme)
...
Hier ist die Liste der Zoll-/EUSt-Sätze für meine Importe aus der Schweiz:
- 1998: BMW R26, Bj. 1957, kein Zoll, 7 % EUSt
- 1999: BMW K1, Bj. 1991, 6 % Zoll, 16 % EUSt
- 2000: BMW R100RS, Bj. 1978, kein Zoll, 16 % EUSt
- 2002: Ducati 900 S2, Bj. 1984, kein Zoll, 16 % EUSt
- 2007: BMW R 100 RS, Bj. 1980, kein Zoll, 19 % EUSt
Wenn es sich jetzt für Sie immer noch lohnt, sollten Sie das Fahrzeug importieren!