Frage

Ich bin Fachlehrer an der xxx in xxx.

Wir planen ein Projekt mit Sierra Leone in Afrika.
Dazu würden wir gerne Ihre Motorradhebebühne bauen und in Afrika in Betrieb nehmen. Da hier eine Ausbildungswerkstatt eingerichtet wird.
Aus diesem Grund würde ich gerne Ihr Einverständnis haben, dass wir die Hebebühne bauen und verschiffen dürfen.

Antwort

... gerne dürfen Sie die Hebebühne bauen und frei darüber verfügen.

Besonders freue ich mich, wenn sie als Grundlage für Ausbildung und Unterricht dient. Urheberrechtlich geschützt ist nur die Bauanleitung, nicht die Konstruktion. Solange Sie die Bauanleitung nicht verkaufen oder anderweitig kommerziell nutzen, ist das kein Problem.

Beim Bau ist darauf zu achten, dass die Drehachsen genau fluchten (siehe Zusatzdokument auf der Website). Sonst hebt sich die Bühne ungleichmäßig oder kann sogar "abstürzen".